Es geschieht meist völlig überraschend. Die Polizei steht vor der Tür und hält einen Haftbefehl in der Hand. Nur die wenigsten Betroffenen können mit diesem Überraschungsmoment richtig umgehen. Die Situation gehört nicht zum Alltag. Trotzdem ist das richtige Verhalten in dieser Situation für eine spätere Verteidigung von enormer Bedeutung.
Seit dem 01.01.2010 hat jeder Untersuchungsgefangene schon ab Beginn der Vollstreckung Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dessen sollte sich jeder Beschuldigte bewusst sein. Aufgrund der enormen Relevanz eines rechtlichen Beistandes sollten Sie möglichst schnell einen Strafverteidiger mit Ihrer Interessenwahrnehmung beauftragen.
Mit dem Strafverteidiger können Sie sodann die richtige Strategie der Verteidigung besprechen. Unter Umständen kann der Vollzug des Haftbefehls ausgesetzt werden. Dies ist mit einer Freilassung verbunden.