Verkehrsrecht

Die Kanzlei Erinc Law ist zudem auf dem Rechtsgebiet des Verkehrsrechts tätig und bietet Ihnen in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets eine optimale Vertretung Ihrer Interessen an. Hier werden insbesondere folgende Leistungen angeboten:

  • Bearbeitung von Unfallschäden
  • Mietwagen
  • Schmerzensgeld
  • Kfz-Kaufvertrag
  • Rückabwicklung
  • Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
  • Soforthilfe bei Bußgeldbescheiden
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Führerscheinentzug
  • Fahrverbot
  • Alkohol und Drogen am Steuer
  • MPU

Viele Versicherungen sind in Fachkreisen als „Kartell der Kürzerer“ bekannt. Es werden diverse Schadensposten, welche der Sachverständige festgestellt hat, unberechtigt gekürzt. Versicherungen wollen dadurch Ihre Leistungen an die Geschädigten so gering wie möglich halten. Leider steht diese Vorgehensweise nicht immer im Einklang mit dem Recht. Um den Durchblick nicht zu verlieren und kein Geld zu verschenken, sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen.

Bei einem nichtverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt sich, dass die Kosten des Rechtsanwalts zu den Unfallkosten zählen und daher vom Schadenverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen sind.

Wussten Sie, dass zahlreiche Bußgeldbescheide falsch oder inhaltlich mangelhaft sind? Das Wirksamwerden solcher Bescheide kann mit Erfolg verhindert werden. Bei den meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten bestehen sehr gute Erfolgsaussichten hinsichtlich einer Einstellung des Verfahrens. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid überprüfen.