Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen, als auch Arbeitnehmer, insbesondere leitende Angestellte, Führungskräfte und Geschäftsführer im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts. Hier bieten wir insbesondere folgende Leistungen an:

  • Vertragsgestaltung beim Arbeits-, Aufhebungs-, Abwicklungs- und Geschäftsführervertrag
  • Soforthilfe bei Kündigung und Abmahnung
  • Scheinselbstständigkeit
  • Freier Mitarbeiter
  • Subunternehmer
  • Handelsvertretervertrag
  • Einstandsvereinbarung
  • Änderungskündigung
  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifvertrag
  • Personalrecht
  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Betriebsrat
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Sozialplan
  • Betriebliche Übung
  • Massenentlassung
  • BEM-Verfahren
  • Mindestlohn
  • Minijob
  • Teilzeit und Befristung
  • Elternzeit und Mutterschutz

Nach dem Ausspruch einer Kündigung, müssen Sie sofort handeln. Aufgrund kurzer gesetzlicher Handlungsfristen bleibt nicht viel Zeit. Daher ist kompetenter Rechtsrat unerlässlich. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie, die Ihrem persönlichen Interesse, z.B. hohe Abfindung oder Weiterbeschäftigungswunsch, dient.

In vielen Branchen, vom kaufmännischen bis hin zum technischen Bereich, stellt sich für viele Einzelunternehmer die Frage der Scheinselbstständigkeit. Insbesondere immer dann, wenn man als Selbstständiger nur für einen Auftraggeber tätig ist, liegt die Vermutung nahe, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Diese hat erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen. Sobald festgestellt wird, dass keine tatsächliche Selbständigkeit vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Renten-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung) nachzuzahlen. Wenn Sie denken, dass in Ihrem Falle eine derartige Scheinselbstständigkeit vorliegt, sollten Sie sich wehren. Wir beraten Sie gerne und setzen Ihr gutes Recht durch.