Familienrecht

Familienrechtliche Mandate sind äußerst sensibel und erfordern eine aufmerksame und durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen. Wir betreuen Sie von Beginn an in allen rechtlichen Fragen zur Ehe und Partnerschaft. Wir helfen Ihnen, insbesondere bei den folgenden Fragestellungen:

  • Ehevertrag
  • Eheschließung
  • Verpflichtungsurkunde
  • Scheidung
  • Scheidungsvereinbarung
  • Güterstand, Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und Gütergemeinschaft
  • Häusliche Gewalt
  • Trennungs-, Kindes-, Betreuungs- und Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Kindschaftsrecht
  • Umgangsrecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Hausrat
  • Versorgungsausgleich

In einem ersten Beratungsgespräch erfahren Sie rechtliche Fakten. Diese stellen eine Ausgangsbasis für die weitere Vorgehensweise dar. Ein familienrechtliches Beratungsgespräch wirkt sich derart entspannend aus, dass Sie wieder nach vorne schauen können. Deswegen sollten Sie unsere anwaltliche Dienstleistung in diesem Bereich immer beanspruchen.