Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Sozialrecht beraten und vertreten wir regelmäßig Mandanten in sog. Hartz IV Fällen. In solchen Fällen überprüfen wir die Bescheide auf Fehlerhaftigkeit. Dies geschieht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Es geht meist um Fragen der korrekten Leistungsberechnung und um Fragen der Anspruchsvoraussetzungen. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen sofortigen Termin.