Kosten
Alle Einzelheiten zur Honorargestaltung werden mit Ihnen offen und transparent im Vorfeld besprochen.
Damit es keine bösen Überraschungen gibt, teilen wir Ihnen von vornherein mit, welche Kosten auf Sie zukommen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir die Übernahme der Kosten
direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Die Kosten für eine mündliche Erstberatung hängen in erster Linie vom zeitlichen Aufwand und der Komplexität der Rechtsfrage ab. Sollten Sie Auskunft bezüglich einer gewöhnlichen Rechtsfrage haben, die keine allzu lange Vorbereitung und kein allzu langes Studium mitgebrachter Unterlagen erfordert, fällt eine Beratungsgebühr in Höhe von 70,00 € inklusive MwSt. an.
In komplex gelagerten Rechtsfragen mit hohen Streitwerten, die eine lange juristische Vorbereitungszeit in Anspruch nehmen, erhöht sich die Gebühr ein wenig. Die gesetzliche Maximalgebühr für die Beratung von Privatpersonen liegt bei 190,00 € (1 Termin) beziehungsweise 250,00 € (2 Termine) exklusive MwSt.
Sollten Sie Interesse an einer Nennung des exakten Betrages haben, so können Sie uns Ihre Rechtsfrage vorab schildern, woraufhin wir Ihnen eine genaue Pauschale für die Beratung nennen werden.
Sollten Sie uns nach dem Beratungsgespräch mit einer weiteren Tätigkeit beauftragen, so werden die Beratungsgebühren auf die weitere Tätigkeit angerechnet. Für Sie entsteht so praktisch gar keine Beratungsgebühr, da Sie bei einer vorherigen Beratung keine höheren Kosten tragen, als wenn Sie uns gleich mit der folgenden außergerichtlichen Tätigkeit beauftragt hätten.
Wird weder ein Stunden- noch ein Pauschalhonorar vereinbart, so bestimmen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei einerseits nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit des Rechtsstreits (Streitwert) und andererseits nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit (Gebührensatz).
Diese Gebühren erhält der Anwalt in der Regel von der unterlegenen Partei, so dass Sie die Anwaltskosten bei Obsiegen auf die gegnerische Partei abwälzen können.
Sollten Sie Fragen zur Vergütung haben, stehen wir Ihnen hierfür stets zur Verfügung.