Medizinrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Mediziner als auch Patienten im Bereich des Medizinrechts. Das Medizinrecht befasst sich mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt. Folgende Bereiche gehören insbesondere zu unseren Leistungen:
- Arzthaftungsrecht
- Versicherungsvertragsrecht
- Ärztliche Schweigepflicht
- Behandlungsvertrag
- Behandlungsfehler
- Erwerbsschaden
- Schmerzensgeld
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Erkrankungen und Verletzungen gehören zum Leben dazu. Daher gerät man ständig in Kontakt mit Ärzten. Aus einem solchen Kontakt folgt in der Regel ein Behandlungsvertrag. Dieser hat die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung zum Gegenstand. Im besten Falle führt die Behandlung zu einer Heilung des Patienten. Sollte gegenteiliges der Fall sein, dürfen Sie nicht zögern einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen zu beauftragen. In einem ersten Gespräch kann bereits geprüft werden, ob eventuelle Behandlungsfehler oder Diagnosefehler vorliegen, für welche der behandelnde Arzt haftet.