Mietrecht

Gerne unterstützen wir Sie mit Rat und Tat in mietrechtlichen Angelegenheiten. Wir unterstützen beratend und prozessführend Vermieter und Mieter gleichermaßen. Folgende Bereiche gehören insbesondere zu unseren Leistungen:

  • Vertragsgestaltung beim Wohnraummietvertrag und bei gewerblichen Mietverträgen
  • Kündigung wegen Eigenbedarf und aus wichtigen Grund
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Mietzinserhöhungen
  • Mietminderung
  • Zahlungs- und Räumungsklage
  • Mängel an der Mietsache
  • Zwangsräumung

Im gewerblichen Bereich sind die mietrechtlichen Regelungen enorm wichtig. Hier sollten Vermieter als auch Mieter zur Absicherung ihrer einzelnen Ansprüche einen sorgfältig erarbeiteten Vertrag nutzen. Zumindest sollte ein Rechtsanwalt ein Auge auf den Vertrag geworfen haben.

Während eines bestehenden Mietverhältnisses kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten. Von der unerlaubten Tierhaltung bis zum Mangel an dem Mietobjekt sind alle Fälle denkbar. In vielen Konstellationen kann eine anwaltliche Beratung, sowohl für Vermieter als auch für Mieter, für Klarheit hinsichtlich der Bewertung der Rechtslage sorgen.