
Sozialrecht
Die Kanzlei Erinc Law ist zudem auf dem Rechtsgebiet des Sozialrechts tätig und bietet Ihnen in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets eine optimale Vertretung Ihrer Interessen an. Hier werden insbesondere folgende Leistungen angeboten:
- Überprüfung von Bescheiden
- Hartz 4
- Kosten der Unterkunft
- Renovierungsbeihilfe
- Erstausstattung
- Darlehen
- Mehrbedarf
- Bafög
- Arbeitslosengeld I
- Existenzgründungszuschuss
- Asylbewerberleistungen
- Sozialhilfe
- Berufsunfähigkeit
- Medizinische Rehabilitation
- Wohngeld
- Krankengeld
- Kinderzuschuss
- Kindergeld
- Schwerbehindertenrecht
- Mutterschaftsgeld
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Sie haben einen Bescheid vom Jobcenter erhalten und sind sich nicht sicher ob dieser rechtmäßig ist. Dann sollten Sie nicht lange zögern und unsere Kanzlei aufsuchen. Wir überprüfen den Bescheid auf Rechtmäßigkeit. Gemeinsam erörtern wir, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
Wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt haben, welcher leider abgelehnt wurde, sollten Sie ebenfalls einen Termin mit uns vereinbaren. In den meiste Fällen, kann ein Widerspruch zum Erfolg verhelfen.
Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Erlass des Bescheides. Wenn Ihr Bescheid älter sein sollte und innerhalb des letzten Jahres erlassen worden ist, können wir einen Überprüfungsantrag stellen. Ein solcher Überprüfungsantrag hat die gleiche Wirkung wie ein Widerspruch.